Krebsvorsorge
Werden Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und rechtzeitig behandelt, bestehen oftmals gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein umfangreiches Programm zur Krebsfrüherkennung an. Frauen mit bekannter erblicher Vorbelastung werden besondere Maßnahmen zur Früherkennung bestimmter Krebserkrankungen empfohlen.
Die gynäkologische Vorsorge unterscheidet verschiedene Altersklassen und damit verbunden auch den Umfang der Untersuchung. Am 1.1.2020 wurde die geänderte Version der bisher bekannten Krebsvorsorge der Frau eingeführt.
Der Anspruch auf die Krebsvorsorgeuntersuchung unterteilt sich nach verschiedenen Altersgruppen:
- Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren haben einmal jährlich Anspruch auf die Krebsvorsorge mit Untersuchung und Inspektion des Genitalbereiches sowie Gebärmutterhalsabstrich (PAP-Abstrich).
- Ab dem 30. Lebensjahr wird zusätzlich zur Genitaluntersuchung und Abstrich eine Inspektion und Tastuntersuchung der Brust durchgeführt.
- Ab 35 Jahren erfolgt der PAP-Abstrich mit einem „Co-Testing“. Sie erhalten zusätzlich einen Test auf HPV (=humane Papillomviren).
- Bei Frauen ohne Gebärmutter bzw. Gebärmutterhals, unabhängig vom Alter, besteht kein Anspruch auf die Krebsfrüherkennung durch PAP-Abstrich aus der Scheide.
- Ab dem 50. Geburtstag wird die gynäkologische Vorsorge ergänzt um eine Darmkrebsvorsorge mittels Stuhltest (i-FOBT) alle zwei Jahre, alternativ besteht Anspruch auf eine diagnostische Vorsorge-Darmspiegelung (Koloskopie). Sie benötigen hierfür normalerweise keine Überweisung.
Bei jeder gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung messen wir Ihren Blutdruck.
