Fadenlifting
Beim Fadenlifting werden feine chirurgische Fäden aus Polydioxanon (PDO) mit Hilfe von sehr dünnen Nadeln (ähnlich Akupunkturnadeln) direkt unter die Hautoberfläche gesetzt.
Die PDO-Fäden sind vollständig biokompatibel und 100% resorbierbar und werden seit Jahrzehnten als chirurgisches Nahtmaterial bei Operationen eingesetzt.
Die Behandlung mit PDO-Fäden ist nahezu schmerzfrei, da die entsprechenden Bereiche zuvor mit einem betäubenden Gel oder auch Lokalanästhesie (Vorsicht bei Allergie) behandelt werden. Die Anzahl der einzusetzenden Fäden richtet sich dann nach dem zu straffenden Areal und Ihren Wünschen. In dem behandelten Gewebe wird in den nächsten Wochen und Monaten die Kollagenneubildung angeregt, wodurch eine Glättung und Straffung entsteht. Wie ausgeprägt die Straffung und auch Zugwirkung ausfällt, hängt u.a. von den verwendeten Fadenstärken ab. Fadenlifting ist insbesondere für Patienten geeignet, die nicht sofort auf eine Änderung ihres Erscheinungsbildes angesprochen werden möchten, da das endgültige Ergebnis erst nach 8-9 Monaten zu erwarten ist. Es hält allerdings auch 2-3 Jahre an.
Nebenwirkungen wie leichte Schwellungen, kleine Hämatome (blaue Flecken) hängen mit der Anzahl und Art der gesetzten Fäden (einfach, doppelt, spiralig, mit Widerhaken) und der behandelten Region zusammen und können gelegentlich auftreten. Sie sind aber problemlos mit Make-Up abzudecken. Nach wenigen Tagen sind diese Nebenwirkungen abgeklungen. Während einer Behandlung können verschiedene Areale gestrafft werden. Auch eine Kombination mit anderen Therapien, z.B. einer Hyaluronsäure-Unterspritzung, ist möglich. Nach einem Fadenlifting, insbesondere im Gesicht, sollten Sie einige Tage keinen Sport treiben, nicht in die Sauna/ Solarium gehen und nicht zu ausgeprägt die Gesichtsmuskulatur bewegen (z.B. Lachen).
Bei der Ästhetiktherapie handelt es sich generell um eine individuelle Behandlung, die nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen wird. Die Berechnung richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ist mehrwertsteuerpflichtig und sofort zu begleichen.