ÄNDERUNG DER KREBSVORSORGE AB VORAUSSICHTLICH 2019


SEHR GEEHRTE PATIENTIN,

am 16.9.2016 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA*) eine Änderung der Ihnen bisher bekannten Krebsvorsorge der Frau beschlossen. Im Laufe diesen Jahres werden Sie voraussichtlich eine schriftliche Information Ihrer Krankenkasse zu diesem Thema erhalten.

Frauen ab einem Alter von 35 Jahren haben zukünftig weiterhin jährlich eine Krebsvorsorge. Diese beinhaltet dann die Tastuntersuchung (!) der Brust und des Genitalbereiches.
Der sehr wichtige PAP-Abstrich (= Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge) wird für Frauen ≥ 35 Jahre nur noch jedes dritte Jahr von der Krankenkasse übernommen! Sie erhalten in dem Fall auch einen Test auf genitale Infektion mit Humanen Papillomaviren (HPV-Test).
Zunächst soll das Zervixcarcinom-Screening für die Dauer von mindestens sechs Jahren in der geänderten Form erfolgen. Danach findet eine Auswertung statt, die über den weiteren Verlauf entscheiden wird.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit den hoch effektiven zytologischen Abstrich jährlich als Wunschleistung (IGEL) in Anspruch zu nehmen.

WICHTIG: Die seit 1970 in Deutschland bewährte bisherige Form der Krebsfrüherkennung (Inspektion, Tastuntersuchung von Brust, Genitalbereich + PAP-Abstrich) hat u.a. zur Reduktion des sog. Zervixcarcinoms (=Gebärmutterhalskrebs) um 70% (!) geführt. Diesen Erfolg kann kein anderes Land der Welt nachweisen. Zudem werden durch diese Methode Tausende von anderen Carcinomen (z.B. Vulva, Vagina, Gebärmutterkörper) „nebenbei“ gefunden.
Es ist erwiesen, dass die Mehrheit der in den letzten Jahren an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Frauen nicht oder nur unregelmäßig an der Vorsorge teilgenommen hat.
Eine regelmäßige Teilnahme ist auch für Frauen im höheren Alter wichtig, denn fast 40% aller Erkrankungen treten bei Frauen über 60 Jahren auf.

Der HPV-Test wird von verschiedenen Anbietern der Pharmaindustrie auf den Markt gebracht. Auch bei HPV-geimpften Frauen kann der Test „positiv“ ausfallen, da die Impfstoffe nur zwei bzw. sieben der ca. zwanzig bekannten kanzerogenen (=krebsverantwortlichen) HPV-Typen enthalten.
Der HPV-Test klärt nur das Vorhandensein dieser Viren, die allerdings bei jeder zweiten Frau unter 30 Jahren nachweisbar sind, und was in 90% der Fälle völlig harmlos ist. Nur bei einem Bruchteil dieser Frauen liegt tatsächlich eine (Gebärmutterhals-)Krebserkrankung vor.

Für Frauen zwischen 20 Jahren und 34 Jahren bleibt die bisherige Krebsfrüherkennung mit jährlichem Abstrich unverändert bestehen. Aber mit Sicherheit nur, wenn auch jeder daran teilnimmt!
Denn je weniger Frauen die jährliche Krebsvorsorge wahrnehmen, desto weniger sehen die Krankenkassen und andere Gremien die Notwendigkeit eine Leistung für Sie zu bezahlen!

Weitere Informationen werden Sie im Verlauf auch auf der Homepage des Berufsverbandes der Frauenärzte unter www.bvf.de und unter der Homepage www.frauenaerzte-im-netz.de finden.

Ihr PraxisTeam der Praxis für Frauensachen im Taunus

* Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): oberstes Beschlussgremium, welches die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Leistungskatalog bestimmt. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).